Als Psychologische Psychotherapeutin kann ich mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen, d.h. die Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten einer Psychotherapie. Alle Angebote richten sich gleichermaßen an Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Privaten Krankenkassen sowie an Personen, die die Behandlung selbst bezahlen möchten.
Gesetzlich Versicherte
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können nach erfolgter Terminvereinbarung ein therapeutisches Gespräch wahrnehmen. Hierzu müssen Sie einzig Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen.
Beihilfe
Die Übernahme der Kosten durch die Beihilfe ist in der Regel ebenso unproblematisch möglich.
Selbstzahler
Interessieren Sie sich für Supervision, Coaching, Selbsterfahrung oder für unterstützende Gespräche ohne entsprechenden Krankheitswert, so können Sie diese als sogenannter „Selbstzahler“ in Anspruch nehmen. Dies können Sie selbstverständlich auch, wenn Sie möchten, dass Ihre Behandlung nicht bei Ihrer Krankenkasse vermerkt wird. In einem solchen Fall werden Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kosten bei Terminabsage
Die vereinbarten Termine mit mir sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin verschieben müssen, sagen Sie bitte spätestens 48h vorher ab. Für eine reibungslose Terminkoordination ist Ihre rechtzeitige Absage unerlässlich. Der Termin kann so einem anderen Patienten zur Verfügung gestellt werden, wodurch alle profitieren.
Honorarausfallklausel
Bei kurzfristigen Absagen (d.h. weniger als 48h vor Therapiestundenbeginn) entsteht mir ein finanzieller Ausfall. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, dass ich Ihnen bei einer kurzfristigen Absage den finanziellen Ausfall mit 50 EUR in Rechnung stelle (gem. § 615 BGB).
 

Ich freue mich
auf den persönlichen
Kontakt mit Ihnen.

 

Dipl.-Psych. Bettina Zuschlag